Jede Frau kann - unabhängig von Ihrer finanziellen Situation - mit ihren Kindern ins Frauenhaus Dithmarschen kommen. Frauen, die selbst kein Geld verdienen oder Unterhaltszahlungen erhalten, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld.
Die Bewohnerinnen des Frauenhauses Dithmarschen organisieren ihr tägliches Leben im Frauenhaus eigenverantwortlich und bestimmen die Dauer ihres Aufenthaltes selbst.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterliegen der Schweigepflicht. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch besprechen wir, welche Leistungen Sie benötigen und wie wir Ihnen am besten helfen. Sie erhalten von uns folgende Unterstützung:
- Schutz
- Unterkunft
- Parteilichkeit
- Solidarität
- Unterstützung
- Beratung